Die Schülersprecherin ist Vorsitzende der Schülervertretung und vertritt diese nach außen. Gemeinsam mit ihren Vertreterinnen leitet sie das SV-Team und die Sitzungen des Schülerrates. Die Schülersprecherin wird von allen Schülerinnen und Schülern gewählt. Die Amtszeit dauert ein Jahr, eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Laut Gesetz ist die Wahl zum Schülersprecher oder zur Schülersprecherin ab der siebten Klasse möglich.